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Der Begriff „Neuentdeckung“ ist in der Philatelie eine feste Größe. Unter diesem Begriff wird bisher völlig Unbekanntes vorgestellt. Dies können sehr unterschiedliche Sachverhalte sein. Eine bisher unbekannte Destination, ein bisher unbekannter Stempelabdruck, eine bis dato unbekannte Wasserzeichenvariante bei einer Briefmarke, eine Abart usw. Dagegen liegt eine Neuentdeckung im Sinne von bisher völlig unbekannt nicht vor, wenn eine dritte, vierte, fünfte Marke bestätigt werden kann. Hier ist unter Umständen ein neuer, bisher unbekannter Ort der Verwendung im „Bedarf“ zu registrieren.
Die meisten Neuentdeckungen, die vom Prüfbüro bekannt gegeben werden, sind kundigen Philatelisten gelungen und werden dem Prüfbüro „mit klopfendem Herzen“ zur Bestätigung vorgelegt. So geschehen bei MiNr. 771 Y. Hier sogar im linken unteren Eckrandstück mit DV oder MiNr. 480 in der bis dahin unbekannten Wasserzeichenvariante „Wz. 2 XI“. Durch das Prüfbüro wurde und wird bis dahin völlig Unbekanntes höchst selten entdeckt. Solch ein seltener Fall wird in diesem Beitrag noch vorgestellt werden. Längst nicht alles, was es an Neuem gibt, wird der Öffentlichkeit sofort mitgeteilt. Das meiste wird für die jährlichen Mitteilungen an die MICHEL- Redaktion, zur Qualifizierung des MICHEL- Spezial, dokumentiert.
Das Prüfbüro wählt aus! Die der Öffentlichkeit vorgestellten Neuentdeckungen sollen einen größeren Kreis von Sammlern des Sammelgebietes DDR ansprechen und nicht nur einen kleinen Kreis von Spezialisten. Möglichst aber auch Sammler, die (noch) nicht DDR sammeln und sich vielleicht dadurch dem Sammelgebiet zuwenden. So schrieb ein Philatelist dem Prüfbüro am 11. Februar 2017 in einer Email: „Unter Bezugnahme auf Ihre Mitteilung zum Fund einer gestempelten 480 XI möchte ich Ihnen den Fund eines senkrechten Paares mit Stempel Schlotheim mitteilen, das ich beim Aufarbeiten einer Dublettensammlung gefunden habe“. Der Mitteilung wurden drei Scans des Paares beigefügt.
Die Öffentlichkeitsarbeit des Prüfbüros erhält mit solchen „Rückmeldungen“ eine Bestätigung für seine Vorgehensweise.
Bei der Prüfung musste ausgeschlossen werden, ob es sich nicht eventuell um eine Abart „Druck auf der nicht gestrichenen Papierseite, Gummierung auf der gestrichenen Papierseite“ handelt. Die bis jetzt bekannte Variante „za XI“ gehört nicht zur Massenware in postfrisch, gestempelt und auf Belegen. Von der Variante „za XII“ muss es mindestens ein Druckbogen mit 400 Marken gegeben haben. Wer meldet ein weiteres Exemplar?